
Bei der condictio indebiti handelt es sich um eine Art der Leistungskondiktion aus dem Bereicherungsrecht. Sie ist geregelt in § 812 Absatz 1 Satz 1 Fall 1 BGB (Deutschland) bzw. § 1431 ABGB (Österreich) bzw. Artikel 62 Absatz 2 und Artikel 63 OR (Schweiz). Eine condictio indebiti liegt vor, wenn zwar geleistet wurde, aber nie ein Rechtsgrund f...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Condictio_indebiti

Mit condictio indebiti (lat.) wird der Hauptfall der Leistungskondiktion bezeichnet, der Rückforderung etwas auf eine nicht bestehende Schuld Geleistetem. Beispiel: A kauft Waren bei der B-GmbH. Den Kaufpreis - 5.000,- Euro - überweist er versehentlich auf das Konto des B und nicht der GmbH. Im Rahmen der condictio indebiti hat der B die 5.000,- ...
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